Rechtsnormen, die nicht durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden kann, sondern allgemeine Geltung hat. Abweichende vertragliche Regelungen sind unwirksam. Das zwingende Recht wird auch als unabdingbares Recht bezeichnet (ius cogens). Gegenstück ist das dispositive (... Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon
Rechtsvorschriften, deren Anwendung vertraglich nicht ausgeschlossen oder abgeändert werden kann, im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland besonders das Sachenrecht. Gegensatz: dispositives Recht. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/zwingendes-recht